Nutzordnung Turnhalle

Die Turnhalle kann von Vereinen oder privaten Gesellschaften für einen Anlass reserviert werden.

Die Reservation dieser Räumlichkeiten erfolgt ausschließlich über das Gemeindebüro, Tel. Nr. 027 957 23 37 oder per Mail an saas-balen@bluewin.ch. Für die Öffnung/Schliessung der Lokalitäten sowie die Ausgabe von Geschirr ist die Abwartin Andrea Furrer zuständig, Tel. Nr. 027 957 13 91 oder Natel 078 875 70 03.

Die Reservationsbestätigung wird von der Gemeinde an die Schule, sowie die Abwartin weitergeleitet.

Die betroffenen Vereine (Volleyball Männer, Damenturnverein, TPV, Kirchenchor und Jodlerklub) müssen vom Veranstalter selber kontaktiert werden, damit ggf eine Teilnutzung etc. besprochen werden kann.

Das Aufstellen und Abräumen der Turnhalle ist Sache des einzelnen Vereines/Veranstalters.

Die Turnhalle ist nach Gebrauch sauber zu reinigen. Die Abnahme erfolgt durch die Abwartin. Wir bitten Sie, zu den Einrichtungen und den Räumen Sorge zu tragen. Für eventuelle Schäden muss der organisierende Verein/Veranstalter finanziell aufkommen.

An den Wänden der Turnhalle dürfen keine zusätzlichen Schrauben und Nägel für die Dekorationen eingeschlagen werden. Auf dem Turnhallenboden ist das Anbringen von Klebstoffen, Klebeband oder sonstige Befestigungsmaterialien untersagt. Tische, Stühle oder andere Gegenstände müssen getragen und dürfen nicht über den Boden geschleift werden.

Im ganzen Schulhausgebäude besteht absolutes Rauchverbot.

Reservationspreise / Benutzerfrist:

  • Vereinsanlass (Tanz, Heimatabend etc.)                  Fr. 150.00

          Benutzungsrecht: 1 Tag vor Veranstaltung, Abgabe spätestens 1 Tag nach Veranstaltung abends

  • Disco                                                                         Fr. 300.00

          Benutzungsrecht: 2 Tage vor Veranstaltung, Abgabe spätestens 1 Tag nach Veranstaltung abends

  • Hochzeitsfeier                                                           Fr. 150.00 pro Tag

          Benutzungsrecht: 3 Tage vor Veranstaltung, Abgabe spätestens 1 Tag nach Veranstaltung abends

Für die Benützung des Küchengeschirrs wird jeweils Fr. 1.00 pro Person verrechnet. Zerbrochenes oder fehlendes Geschirr muss vom Veranstalter bezahlt werden.

Auf Wunsch kann für den Kehricht von der Gemeinde ein Container für Fr. 52.00 beantragt werden. Für sonstigen hinterlassenen Abfall wird die entsprechende Abfallsackgebühr verrechnet.

Die Rechnungsstellung erfolgt automatisch nach der Veranstaltung.

Je nach Anlass behält sich die Gemeinde vor, einen zusätzlichen Mietvertrag mit dem Veranstalter abzuschliessen.

Für die Anlässe Altfasnacht, Generalversammlungen der Dorfvereine, Gheiratnuball muss keine Saalmiete bezahlt werden, hier wird lediglich die Geschirrmiete und der Abfall verrechnet.

Die Gemeinde lehnt für Schäden und Unfälle sowie andere Ereignisse anlässlich der Veranstaltung jede Verantwortung ab.

Saas-Balen, August 2021                                             Gemeindeverwaltung Saas-Balen

 

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