Nutzordnung Sportplatz

 Sommer

Im Sommer steht der Sportplatz für alle Besucher gratis zur freien Verfügung.

Wird jedoch der Sportplatz zur Alleinbenutzung für eine gewisse Zeit von Feriengästen oder Vereinen sowie privaten Organisationen ausserhalb der Gemeinde Saas-Balen reserviert, wird eine Mietgebühr von CHF 15.00 pro Stunde in Rechnung gestellt.

Für Vereine oder private Organisationen aus der Region kann auf Anfrage hin ebenfalls bei Bedarf das Erdgeschoss vom Sportplatzgebäude zur Verfügung gestellt werden. Hier wird von Fall zu Fall entschieden.

Wünscht eine private Organisation oder Verein, ausgenommen der FC Saas-Balen, der Jugendverein und der EHC Balmertiger, ebenfalls die Nutzung des Obergeschosses, so wird hierfür ein zusätzlicher Mietbetrag von CHF 100.00 in Rechnung gestellt.

Winter

Im Winter steht die Eisbahn auf dem Sportplatz für alle Besucher gratis zur Verfügung.

Wird jedoch die Eisbahn zur Alleinbenutzung für eine gewisse Zeit von Feriengästen oder Vereinen sowie privaten Organisationen ausserhalb der Gemeinde Saas-Balen reserviert, wird eine Mietgebühr von CHF 100.00 pro Stunde in Rechnung gestellt.

Für Vereine oder private Organisationen aus der Region kann auf Anfrage hin ebenfalls bei Bedarf das Erdgeschoss vom Sportplatzgebäude zur Verfügung gestellt werden. Hier wird von Fall zu Fall entschieden.

Wünscht eine private Organisation oder Verein, ausgenommen der FC Saas-Balen, der Jugendverein und der EHC Balmertiger, ebenfalls die Nutzung des Obergeschosses, so wird hierfür ein zusätzlicher Mietbetrag von CHF 100.00 in Rechnung gestellt.

Allgemeines

Die Reservation dieser Räumlichkeiten erfolgt über das Gemeindebüro. Kontaktperson hierfür ist Anja Bumann,
Tel. Nr. 027 957 23 37 oder per Mail saas-balen@bluewin.ch. Für die Öffnung der Lokalitäten ist die Abwartin Furrer Andrea zuständig. Tel. 027 957 13 91, Natel 078 875 70 03.

Die einzelnen Räume sind vom Mieter nach Gebrauch sauber zu hinterlassen. Wir bitten Sie, zu den Einrichtungen und den Räumen Sorge zu tragen. Entstandene Schäden sind der Abwartin unverzüglich zu melden. Die Abnahme erfolgt über die Abwartin Andrea Furrer.

Im Winter ist die Heizung beim Verlassen des Lokales so zurückzustellen, dass der Raum nur noch reduziert geheizt wird.

In allen Räumlichkeiten besteht absolutes Rauchverbot.

Die Gemeinde lehnt für Schäden und Unfälle sowie andere Ereignisse anlässlich der Veranstaltung jede Verantwortung ab.

Saas-Balen, 20.09.2013                                 Gemeindeverwaltung Saas-Balen

 

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