Nutzordnung Sportplatzgebäude

Erdgeschoss

Das Erdgeschoss steht allen Sportplatzbenutzern im Winter zur freien Verfügung offen. Es versteht sich von selber, dass das Lokal sauber gehalten werden soll und dass man zu den Einrichtungen und den Räumen Sorge trägt.

Sollte das Lokal geschlossen sein, bitten wir Sie, mit unserem Gemeindemitarbeiter, Heinz Burgener, Tel. 079 488 38 23 für die Raumöffnung Verbindung aufzunehmen.

Obergeschoss

Das Obergeschoss kann von Vereinen oder privaten Gesellschaften für einen Anlass gemietet werden. Für alle andern Treffs auf dem Sportplatz/Eisbahn ist das Erdgeschoss zur freien Nutzung da.

Die Reservation dieser Räumlichkeiten erfolgt über das Gemeindebüro. Kontaktperson hierfür ist Anja Bumann,
Tel. Nr. 027 957 23 37 oder per Mail saas-balen@bluewin.ch. Für die Öffnung der Lokalitäten ist die Abwartin Furrer Andrea zuständig. Tel. 027 957 13 91, Natel 078 875 70 03.

Die einzelnen Räume sind vom Mieter nach Gebrauch sauber zu reinigen. Wir bitten Sie, zu den Einrichtungen und den Räumen Sorge zu tragen. Die Abnahme erfolgt über die Abwartin Andrea Furrer.

Im Winter ist die Heizung beim Verlassen des Lokales so zurückzustellen, dass der Raum nur noch reduziert geheizt wird.

In allen Räumlichkeiten besteht absolutes Rauchverbot.

Die Gemeinde lehnt für Schäden und Unfälle sowie andere Ereignisse anlässlich der Veranstaltung jede Verantwortung ab.

Der Mietpreis pro Anlass beträgt CHF 100.00. Dieser kann bar auf dem Gemeindebüro oder gegen Rechnung bezahlt werden.

Der FC-Saas-Balen, der Jugendverein und der EHC Balmertigers können das Obergeschoss gratis benutzen.

Saas-Balen, 20.02.2012                                  Gemeindeverwaltung Saas-Balen

 

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